Aussetzung der Wehrpflicht - Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft
Betroffen waren auch die, durch ehrenamtliche Mitarbeit getragenen Hilfsorganisationen, die freiwilligen Feuerwehren und das Technische Hilfswerk. Woran lag dieses? - durch die Aussetzung der Wehrpflicht wurde auch die Möglichkeit, den Wehrersatzdienst, durch Verpflichtung, im Katastrophen- / Zivilschutz zu leisten, aufgegeben. Die, durch Verpflichtungserklärung, tätigen Kräfte konnten zum 30. Juni 2011, ohne Antrag, den Dienst aufgeben. Über die „Verluste“ gibt es keine verlässlichen Zahlen. Wie die Organisationen übereinstimmend sagen, konnten diese Kräfte, in den letzten Jahren, nicht annähernd ersetzt werden. Zudem bestehen die Probleme durch den demographischen Wandel auch schon länger. Auch ist die Bereitschaft zur längerfristigen Bindung und der aktiven Mitarbeit gesunken.
Wie bereits in anderen Artikeln geschildert bestehen keine Zweifel am Willen zu helfen, dies zeigen die Initiativen im Rahmen der Betreuung von Flüchtlingen sehr deutlich, aber die Mitarbeit in bestehenden organisierten Formen (Vereinen) hat nachgelassen. Hier müssen sich die Verantwortlichen fragen, ob die Strukturen, die teilweise ja sehr lange bestehen, noch zeitgemäß sind. In den Organisationen findet seit einigen Jahren ein Prozess des Umdenkens statt. Allerdings sind hier auch die eingegangenen Verpflichtungen, gegenüber den Trägern des Katastrophenschutzes, zu bedenken. Die Hilfsorganisationen stellen das Personal und Material (teilweise aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert s. Bild) für die Träger zur Verfügung. Dies erfordert aber eben verlässliche Zahlen, um Planungssicherheit zu haben. Wie die Hochwasserkatastrophe 2013 zeigte, wurden viele über soziale Netzwerke tätig, was aber auch zu Problemen in der Führungsebene sorgte.
Keine der Einsatzleitungen hatte zu Beginn einen Überblick über Zahl und Möglichkeiten dieser Helferinnen und Helfer. Dies würde im Falle einer Großschadenslage nicht hilfreich sein, da niemand der, für den Einsatz, verantwortlichen mit „vielleicht“ planen kann. In Großschadenslagen oder beim Massenanfall von Verletzten oder erkrankten (ManV) ist es zwingend erforderlich vom Moment der Alarmierung an zu wissen, in welcher Stärke und mit welchem Material die Kräfte anrücken. Genau hier beginnen aber, in den letzten Jahren, zunehmend, die Probleme der Organisationen. Leider stellen Arbeitgeber die ehrenamtlich tätigen nicht mehr in der Zahl von der Arbeit frei, wie dies noch vor 20 Jahren der Fall war.
Keine der Einsatzleitungen hatte zu Beginn einen Überblick über Zahl und Möglichkeiten dieser Helferinnen und Helfer. Dies würde im Falle einer Großschadenslage nicht hilfreich sein, da niemand der, für den Einsatz, verantwortlichen mit „vielleicht“ planen kann. In Großschadenslagen oder beim Massenanfall von Verletzten oder erkrankten (ManV) ist es zwingend erforderlich vom Moment der Alarmierung an zu wissen, in welcher Stärke und mit welchem Material die Kräfte anrücken. Genau hier beginnen aber, in den letzten Jahren, zunehmend, die Probleme der Organisationen. Leider stellen Arbeitgeber die ehrenamtlich tätigen nicht mehr in der Zahl von der Arbeit frei, wie dies noch vor 20 Jahren der Fall war. Hier muss seitens der politisch Verantwortlichen mehr passieren als nur das „Gebetsmühlenartige“ wiederholen der gleichen Floskeln.
Um die Hilfsorganisationen und alle anderen Beteiligten in die Lage zu versetzen neue Mitglieder zu begeistern müssen endlich politische Entscheidungen getroffen werden. Hier im besonderen auch die Frage der zusätzlichen Renten. Dies wird zwar immer wieder in Reden erwähnt aber geschehen ist bisher nichts. Es gibt Kommunen die, trotz schwieriger Haushaltslage, Systeme der Anerkennung installiert haben. Den hier verantwortlichen muss man höchstes Lob zollen, dass Sie den Wert des Ehrenamtes erkennen und auch honorieren. Die beste Lösung ist es aber, wenn sich jeder fragt inwieweit er oder sie sich hier einbringen kann.