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Namensnennung und Pressefreiheit: Wo sind die Grenzen?
Die volle Namensnennung ist unter bestimmten Umständen erlaubt. erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Täter schwerer Gewalttaten müssen es hinnehmen, dass ihr Name in den Medien wieder gegeben wird. Die Presse darf in aktuellen Presseberichten den Namen eines verurteilten Täters komplett benennen. Prominente hingegen müssten deutlich mehr Berichterstattung dulden. Zur Verhandlung...Weiterlesen... -
Pressefreiheit vs. Diktat der Anzeigenkunden
Der wirtschaftliche Druck auf Regionalzeitungen wächst und die Verleger sehen Ihre Einnahmen schwinden. Seit 2010 fiel der Werbeumsatz bei den Regionalzeitungen von 4,5 Milliarden Euro auf unter 3,5 Milliarden Euro. Schlimmer noch: Gleichzeitig rutschten auch die Auflagen in den Keller: Von 26 Millionen auf nur noch 22 Millionen verkaufte Exemplare....Weiterlesen... -
Das Recht am eigenen Bild
Darf die Presse alles? Falls nicht: Wo hat die Pressefreiheit ihre Grenzen? Die Freiheit der Presse ist nicht ohne Einschränkungen gewährleistet und steht nicht über anderen Gesetzen. Gemäß Artikel 5 II des Grundgesetzes findet die Pressefreiheit deutlich ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Dazu gehören § 22 und § 23...Weiterlesen... -
Die Macht der Medien und ihr Einfluss auf die Gesellschaft
...den Buchindex, also eine erste Zensur.“ Doch mit der Zeit lernten immer mehr Menschen lesen und die Pressefreiheit setzte sich durch. Einen weiteren Meilenstein sieht Vins bei der weltweiten Vernetzung. „Am 2. August 1984 wurde die erste Email aus den USA nach Karlsruhe verschickt. Es dauerte damals 24 Stunden, bis...Weiterlesen...