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Auch rezeptfreie Medikamente können von Krankenkassen erstattet werden
Für ein verschreibungspflichtiges Medikament, das der Arzt verordnet, tragen die Krankenkassen in den meisten Fällen die Kosten unter Abzug einer vom Preis des Arzneimittels abhängigen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro. Versicherte einzelner Kassen konnten diese Zuzahlung durch den Wechsel auf wirkstoffgleiche Medikamente aus Rabattverträgen einsparen - rezeptfreie...Weiterlesen...