Corona-Überbrückungshilfe - Es geht weiter!

Verfasst von: Peter Michael Neuen
Bewilligungen in Milliarden Euro, Stand: 29.09.2020
Bewilligungen in Milliarden Euro, Stand: 29.09.2020  Bild: © BMWi, BMF, KfW, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken
Nach Rückfrage beim Bundeswirtschaftsministerium wurden per 29.September 2020 bisher Corona-Hilfen für Unternehmen mit einem Volumen von 70,0 Milliarden Euro bewilligt. Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Diese Mittel setzen sich aus dem KfW-Sonderprogramm, den Soforthilfen, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie Bürgschaften zusammen.

Hiervon stammen aus dem KfW-Sonderprogramm 45,3 Milliarden Euro, aus den Soforthilfen 13,8 Milliarden Euro, aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds 6,4 Milliarden Euro, aus den Bürgschaften 1,0 Milliarden Euro und den Großbürgschaften 2,7 Milliarden Euro. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, dass Anträge für das Soforthilfeprogramm des Bundes nur bis zum 31.Mai 2020 gestellt werden konnten. Im Rahmen des "Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen" wurden bisher ca. 103.600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 1,3 Milliarden Euro gestellt und bis zum Stichtag 29.09.20 etwa 871 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einer Quote von 63,15 Prozent.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (Bild: Copyright: BPA/Steffen Kugler)

Bereits am 18. September 2020 teilte Bundesminister Peter Altmaier mit, das die Bundesregierung bzw. das Bundeswirtschaftsministerium gerade die Unternehmen nicht allein lassen wird, die weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können! Kleine und Kleinstunternehmen erhalten im verlängerten Programm höhere Förderbeiträge. Und bisher hat Peter Altmaier seine Zusagen immer gehalten. Wichtig ist auch, dass die Überbrückungshilfe in die Verlängerung geht. Die Antragsfrist für die "Überbrückungshilfe I", die die Monate Juni bis August 2020 umfasste, endet am 09. Oktober 2020. Die zweite Phase umfasst die Monate September bis Dezember 2020 und die dafür erforderlichen Anträge können voraussichtlich ab Mitte Oktobergestellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe, also für die Monate Juni bis August 2020, bis spätestens 09. Oktober 2020 gestellt werden müssen.

Danach ist es nicht mehr möglich, rückwirkend einen Antrag für die erste Phase der Förderung zu stellen. Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter "Leitfaden für Antragserfassende". Gegenüber der Antragstellung für die Soforthilfe im April diesen Jahres hat sich das Antragsverfahren jedoch geändert und der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten sind detailliert darzustellen. Es muss der vom Unternehmen geschätzte Umsatzeinbruch für die Monate April 2020 und Mai 2020 und der Vergleich mit den Umsätzen der Vergleichsmonate des vergangenen Jahres dargestellt werden. Außerdem ist eine Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum notwendig. Weiterhin müssen die voraussichtlichen Fixkosten geschätzt werden, deren Erstattung beantragt wird.

Wichtig und unabdinglich ist, dass die Beantragung mit Unterstützung "eines prüfenden Dritten", also beispielsweise eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erfolgen muss, da die Umsatzrückgänge und Fixkosten bestätigt werden müssen. Nur dann ist eine Bewilligung möglich. Die Abläufe, Bedingungen und Besonderheiten können Sie ebenfalls dem oben bereits erwähnten Leitfaden entnehmen. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie im November informieren, wenn die aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums vorliegen, bei deren Pressestelle ich mich nochmals ausdrücklich für die zur Verfügung gestellten Informationen bedanken möchte. Abschließend wünsche ich Ihnen, dass Sie die beantragten Förderungen unbürokratisch und schnell erhalten und bitte bleiben Sie gesund!